Bienengesundheitsdienst der Tierseuchenkasse M-V
aktuelle AFB-Sperrbezirke – Seuchenlage
31.05.2024 – Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in der Region um Röbel
Wichtige Informationen
Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut – SPERRZONEN IN DER REGION UM RÖBEL
SPERRZONEN IN DER REGION UM RÖBELLiebe Imkerinnen und Imkerbitte beachten Sie, dass im Landkreis [...]
Ansprechpartner bei Verdacht auf Bienenvergiftung
Liebe Imkerinnen und Imker, das LALLF hat eine neue Karte erstellt, aus der hervorgeht, [...]
Früherkennung des kleinen Beutenkäfers
Der frühe Vogel fängt den Käfer! Liebe Imkerinnen und Imker, es sind [...]
Modernes Wachsmanagement zur Förderung der Bienengesundheit
Liebe Imkerinnen und Imker, spricht man von einem Bienenvolk, meint man damit auch sein [...]
Vorbeugende Maßnahmen zu Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut
Kaufen Sie Völker nur unter Vorlage eines gültigen Gesundheitszeugnisses. Verfüttern Sie keinen fremden [...]
Was tun bei Verdacht auf Bienenvergiftung
Liebe Imkerinnen und Imker, erfreulicherweise wurden in Mecklenburg-Vorpommern während der letzten Jahre sehr wenige [...]
Kauf von Kunstschwärmen aus dem Ausland
Anlassbezogen warnt das LAVES Bieneninstitut Celle noch einmal vor jedem Kauf von Bienen-Kunstschwärmen, deren [...]
Fütterung
Liebe Imkerinnen und Imker, oft vernachlässigen Bienen das Pollensammeln, wenn der Nektareintrag mager ist. [...]
Maßnahmen zur Vorbeugung vor der Amerikanischen Faulbrut
Liebe Imkerinnen und Imker, zu Beginn der neuen Bienensaison möchte ich Sie gerne auf [...]
Es dürfen keine Bienen aus dem Sperrbezirk hinaus oder in diesen hineingebracht werden.
Alles, was zur Bienenhaltung im Sperrbezirk genutzt wird, muss dort verbleiben und darf den Sperrbezirk nicht verlassen. Die Veterinärämter und die Tierseuchenkasse weisen zudem auf die Meldepflicht für Bienenhaltungen hin. Alle Bienenvölker sind dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse zu melden.
Bitte beantragen Sie vor einer Wanderung mit Ihren Bienenvölkern die Seuchenfreiheitsbescheinigung bei Ihrem zuständigen Veterinäramt.