Bienengesundheitsdienst2024-09-19T14:25:00+02:00

Bienengesundheitsdienst der Tierseuchenkasse M-V

Wichtige Informationen

Fütterung

13. Juli 2017|

Liebe Imkerinnen und Imker, oft vernachlässigen Bienen das Pollensammeln, wenn der Nektareintrag mager ist. [...]

Es dürfen keine Bienen aus dem Sperrbezirk hinaus oder in diesen hineingebracht werden.

Alles, was zur Bienenhaltung im Sperrbezirk genutzt wird, muss dort verbleiben und darf den Sperrbezirk nicht verlassen. Die Veterinärämter und die Tierseuchenkasse weisen zudem auf die Meldepflicht für Bienenhaltungen hin. Alle Bienenvölker sind dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse zu melden.

Bitte beantragen Sie vor einer Wanderung mit Ihren Bienenvölkern die Seuchenfreiheitsbescheinigung bei Ihrem zuständigen Veterinäramt.

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