Bienengesundheitsdienst2025-11-11T11:09:46+01:00

Bienengesundheitsdienst der Tierseuchenkasse M-V

aktuelle AFB-Sperrbezirke – Seuchenlage

07.11.2025 Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der bösartigen Faulbrut bei Honigbienen in 17207 Röbel/ Müritz und Ludorf

Sperrbezirk Melz und Vipperow (LK MSE)

10.10.2025 die Allgemeinverfügung vom 24.04.25 wurde am 08.10.2025 aufgehoben

05.06.2025 im Ortsteil Badekow der Gemeinde Gresse (Landkreis Ludwigslust-Parchim) wurde ein Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt.

Bitte beachten Sie die Vorgaben der zugehörigen Allgemeinverfügung.

Diese sowie eine Karte des neuen Sperrbezirks und eine Übersicht aller aktuell geltenden Sperrbezirke in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf der Webseite der Tierseuchenkasse unter folgendem Link: AFB-Sperrbezirke in M-V

24.04.2025 Neue AFB-Sperrbezirke in Mecklenburg-Vorpommern – Neubrandenburg OT Fritscheshof , 17039 Sponholz, Melz OT Karbow und Südmüritz OT Vipperow – Am 08.10.2025 Aufgehoben !

Wichtige Informationen

Fütterung

13. Juli 2017|

Liebe Imkerinnen und Imker, oft vernachlässigen Bienen das Pollensammeln, wenn der Nektareintrag mager ist. [...]

Es dürfen keine Bienen aus dem Sperrbezirk hinaus oder in diesen hineingebracht werden.

Alles, was zur Bienenhaltung im Sperrbezirk genutzt wird, muss dort verbleiben und darf den Sperrbezirk nicht verlassen. Die Veterinärämter und die Tierseuchenkasse weisen zudem auf die Meldepflicht für Bienenhaltungen hin. Alle Bienenvölker sind dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse zu melden.

Bitte beantragen Sie vor einer Wanderung mit Ihren Bienenvölkern die Seuchenfreiheitsbescheinigung bei Ihrem zuständigen Veterinäramt.

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