Förderung
Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig
Um Misserfolge und negative Ergebnisse bei der Bienenhaltung zu vermeiden, ist der theoretische Nachweis als auch der praktische Nachweis zur Bienenhaltung, ein Pflichtnachweis für die Zuweisung der Förderung. Die Förderung für Neuimker/-innen wird vom LALLF nur gewährt, wenn Sie eine vom Landesverband der Imker MV anerkannten Imkeranfängerkurs durchgeführt haben !
Förderung von Schulungsveranstaltungen
Förderung von Bienen AG / Bienenlehrstand
Untersuchung von Bienenprodukten
Bitte pro Untersuchung einen Antrag zusenden !
Zucht
Formulare Landesverband
Übersicht Förderungen
AG’s und Bienenlehrgärten
- Förderung 90 %,
- Antrag bis 28.02.des Jahres an LIMV
Einzelimker
- Förderung 60 / 40 %,
- Antrag bis 30.11. des Jahres an LALLF
Medikamente
- Förderung 50 % für die bei der TSK gemeldeten Völker
- Antrag von Februar bis 09. April des Jahres an den LIMV
Schulungsveranstaltungen
- Förderung 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Antrag jeder Zeit an LIMV
Untersuchung Bienenprodukte
- Förderung 60 %
- Antrag jeder Zeit an LIMV

