Förderung

Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig

Für Maßnahmen vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Juli 2023 wird auf der Basis der neuen Förderrichtlinie eine Antragstellung auf Zuwendungen im Bereich Honig möglich sein.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich derzeit (Stand 29.11.2022) um einen Richtlinienentwurf handelt und Änderungen bis zur Veröffentlichung möglich sind.
Anträge für Zuwendungen zur Unterstützung der Bienenzucht und Bienenhaltung für das Imkerjahr 2024 müssen vor Beginn des Vorhabens bis zum 30.11. bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sein.

Um Misserfolge und negative Ergebnisse bei der Bienenhaltung zu vermeiden, ist der theoretische Nachweis als auch der praktische Nachweis zur Bienenhaltung, ein Pflichtnachweis für die Zuweisung der Förderung. Die Förderung für Neuimkerinnen und Neuimker wird vom LALLF nur gewährt, wenn Sie eine vom Landesverband der Imker MV anerkannten Imkeranfängerkurs durchgeführt haben !

Zucht

Formulare Landesverband

Übersicht Förderungen

Ab dem 1. Januar 2023 beginnt die neue Förderperiode.

Nach Vorlage der neuen rechtlichen Vorgaben der EU wird im Laufe des Jahres 2022 eine neue Förderrichtlinie erarbeitet.
Für Maßnahmen vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Juli 2023 soll dann auf der Basis dieser neuen Förderrichtlinie wieder eine Antragstellung auf Zuwendungen im Bereich Honig möglich sein.

AG’s und Bienenlehrgärten

  • Förderung 90 %,
  • Antrag bis 28.02.des Jahres an LIMV

Einzelimker

  • Förderung 60 % / 40 %,
  • Antrag bis 30.11. des Jahres an das LALLF

Medikamente

  • Förderung  50 % für die bei der TSK gemeldeten Völker
  • Antrag von Februar bis 07. April des Jahres an den LIMV

Schulungsveranstaltungen

  • Förderung 50 %  der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Antrag jeder Zeit an LIMV

Untersuchung Bienenprodukte

  • Förderung 60 %
  • Antrag jeder Zeit an LIMV