Förderung

Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig

Anträge für Zuwendungen zur Unterstützung der Bienenzucht und Bienenhaltung für das Imkerjahr 2025 müssen vor Beginn des Vorhabens bis zum 30.11.2024 bei der Bewilligungsbehörde LALLF eingegangen sein.

Um Misserfolge und negative Ergebnisse bei der Bienenhaltung zu vermeiden, ist der theoretische Nachweis als auch der praktische Nachweis zur Bienenhaltung, ein Pflichtnachweis für die Zuweisung der Förderung. Die Förderung für Neuimkerinnen und Neuimker wird vom LALLF nur gewährt, wenn Sie eine vom Landesverband der Imker MV anerkannten Imkeranfängerkurs durchgeführt haben !

Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung der Bienenzucht und Bienenhaltung (LALLF)

Förderung von Bienen AG / Bienenlehrstand

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Untersuchung von Bienenprodukten

Übersicht der Institute

Förderung von Schulungsveranstaltungen

Alle Unterlagen für die Förderung müssen nach der Schulung im Original in der Geschäftsstelle Neubrandenburg vorliegen.

Förderung von Medikamenten zur Bekämpfung der Varroose

Alle Bestellformulare müssen für die Förderung im Original in der Geschäftsstelle Neubrandenburg vorliegen.

Zucht

Formulare Landesverband

Übersicht Förderungen

Ab dem 1. Januar 2023 beginnt die neue Förderperiode.

Nach Vorlage der neuen rechtlichen Vorgaben der EU wird im Laufe des Jahres 2022 eine neue Förderrichtlinie erarbeitet.
Für Maßnahmen vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Juli 2023 soll dann auf der Basis dieser neuen Förderrichtlinie wieder eine Antragstellung auf Zuwendungen im Bereich Honig möglich sein.

AG’s und Bienenlehrgärten

  • Förderung 90 %,
  • Antrag bis 28.02.des Jahres an LIMV

Einzelimker

  • Förderung 60 % / 40 %,
  • Antrag bis 30.11. des Jahres an das LALLF

Medikamente

  • Förderung  50 % für die bei der TSK gemeldeten Völker
  • Antrag von Februar bis 07. April des Jahres an den LIMV

Schulungsveranstaltungen

  • Förderung 50 %  der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Antrag jeder Zeit an LIMV

Untersuchung Bienenprodukte

  • Förderung 60 %
  • Antrag jeder Zeit an LIMV