Die nach Landesrecht zuständigen Behörden teilen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft jeweils unverzüglich das Auftreten anzeigepflichtiger Tierseuchen mit; die Meldung erfolgt im Wege der elektronischen Datenübertragung unter Verwendung des EDV-Programms „TierSeuchenNachrichten (TSN)“.

Die Meldungen umfassen

  • Einzelfallmeldungen jeweils unverzüglich nach Auftreten eines Seuchenfalles,
  • weitere Meldungen über den Seuchenfall, sobald und soweit dies zu dem in § 26 des Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) angegebenen Zweck erforderlich ist,
  • Meldungen über die Aufhebung angeordneter Sperrmaßnahmen.

Diese Meldungen bilden die Grundlage der im TierSeuchenInformationsSystem enthaltenen Daten.

Die staatliche Tierseuchenbekämpfung beinhaltet die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten im Inland sowie die Abwehr der Einschleppung dieser Krankheiten aus dem Ausland. Die dazu erforderlichen Maßnahmen werden durch die Veterinärverwaltung durchgeführt.

Auf diesen Seiten werden Informationen über die zu bekämpfenden Tierseuchen, die Funktionsweise der Veterinärverwaltung und der Tierseuchenbekämpfung sowie die Tierseuchenlage bereitgestellt.