Die Asiatische Hornisse ist in Norddeutschland angekommen
Liebe Imkerinnen und Imker,
das LALLF hat eine neue Karte erstellt, aus der hervorgeht, wer Ihr Ansprechpartner bei Verdacht auf Bienenvergiftung ist.
Wenn Sie bei Völkerverlusten unsicher über die Ursache sind, lassen Sie sich von erfahrenen Imkerinnen und Imkern beraten. Vor allem im Herbst ist fast immer die Varroa-Milbe die Ursache allen Übels. Hier geht es zur Karte.
Tobias Dittmann
Das Spendenkonto:
Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern Bank: Raiffeisenbank Mecklenburger Seenplatte eG
IBAN: DE57 1506 1618 0401 6406 15 Stichwort: Bauern halten zusammen!
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
23.05.2023 AKTUELLE SEUCHENLAGE : Aktuell liegen dem BGD keine Meldungen in M-V vor.
Am Sonntag hielt Agrarminister Dr. Till Backhaus ein Grußwort beim 13. Imkertag des Landesverbandes der Imker Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LIMV) in Linstow.
Liebe Imkerinnen und Imker,
bitte beachten Sie eine aktuelle Produktwarnung aus dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock.
Die tschechische Firma Apimedico vertreibt im Internet flumethrinhaltige Varroabekämpfungsmittelunter den Produktnahmen Apidez (Streifen), Bisanar (Lösung) und Ekopol (Streifen).
Hierbei handelt es sich nicht um neu zugelassene Varroazide.
Die Anwendung dieser Produkte zur Varroabekämpfung verstößt gegen der Tierarzneimittelgesetz (TAMG).
Eine Lister der aktuell zugelassenen Tierarzneimittel in der Imkerei finden Sie hier.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Dittmann
In der letzten Zeit gehen bei uns vermehrt Meldungen über vermutete CBPV-Erkrankung ein (CBPV = chronisches Bienenparalyse-Virus, auch chronisches Bienenlähmungsvirus genannt) – daher dieser Infobrief.
Grundsätzlich bedarf es bei einer Infektionskrankheit auch bei Bienen, wie bei dem CBPV, zunächst eines positiven Labor-Erregernachweises, bevor man über die reine Beschreibung der sichtbaren, aber unspezifischen Symptome hinausgeht und vermuten kann, dass hier ein Zusammenhang besteht. Im positiven Fall stimmt dann bei dieser Probe die klinische Erscheinung, nämlich zitternde und schwarze Bienen, hoher Totenfall, mit dem Labornachweis überein. Das ist nämlich nicht immer der Fall. Man kann also nicht von der klinischen Erscheinung auf den möglichen Erreger schließen. Das ist mehrfach belegt. Es gilt aber auch zu bedenken, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse gerade bei diesem Virus bislang äußerst begrenzt sind.
■ Was weiß man bislang über das CBPV
- Klinische Symptome des CBPV treten saisonal auf und verschwinden mitunter wieder von alleine.
- Das CBPV ist offenkundig nicht mit einem Primärerreger wie der Varroamilbe oder mit der Tracheenmilbe assoziiert.
- Das Virus wird wahrscheinlich über Körperkontakt und womöglich Bienenkot zwischen den Bienen ausgetauscht und womöglich sind abgebrochene Haare Eintrittspforten für das Virus.
- Dennoch gilt: CBPV erkrankte Bienen sterben innerhalb weniger Tage schnell ab und dass kann ein Bienenvolk erheblich schwächen.
- Unter den komplexen, bislang unzureichend bekannten Einflussfaktoren, die zu einem Ausbruch der Krankheit führen, kommt womöglich einer genetischen Veranlagung der Bienen für die Viruserkrankung eine besondere Bedeutung zu.
■ Was kann man gegen das CBPV unternehmen?
Es gibt bislang keine (!) wissenschaftlich fundierte Handlungsempfehlung, wie man das CBPV bekämpft oder zumindest seine Wirkung verringert. Als erster Schritt zur Verringerung der Möglichkeit der weiteren Übertragung von Volk zu Volk, sollten die sichtbar erkrankten Völker isoliert werden (anderer Standort). Einen wirklich verlässlichen Ratschlag die CBPV infizieren adulten Bienen durch Abfegen loswerden zu wollen, gibt es nicht. Kehrt man Bienen ab, in der Absicht, dass nur gesunde Bienen ins Ausgangsvolk zurückfliegen, so tun das leider auch Virus-infizierte, aber noch nicht ausreichend geschädigte Bienen auch. Vor allem verliert man so junge Bienen, die noch nicht als Flugbienen aktiv waren. Da erkrankte Völker Bienenmasse verlieren, sollten die Fluglöcher eingeengt werden. Aber bei der bestehenden Hitze muss dennoch eine gute Belüftung garantiert sein. Schwächer werdende Völker können eingeengt werden. Das heißt überschüssige Zargen entnehmen. Dann steckt man aber im Dilemma, was macht man mit den Waben? Aufsetzen auf andere Völker birgt womöglich die Gefahr der Übertragung der Viren.
Aufgrund der Vermutung, dass es womöglich eine genetische Veranlagung für diese Infektionskrankheit gibt, machen Imkerinnen und Imker nichts verkehrt, wenn die Königinnen von nachweislich (!) erkrankten Völkern ausgetauscht werden. Aber auch dabei stellt sich dann die bislang wissenschaftlich nicht beantwortete Frage: Ist es dann im Idealfall die andere genetische Herkunft oder (nur) das Austauschen der Königin, was zu einer verbesserten Situation führt?
Basierend auf den mangelnden wissenschaftlichen Erkenntnissen, ist das insgesamt eine nüchterne Betrachtung. Das aber schützt Sie davor, praktische, vermeintlich wirksame Ratschläge zu bekommen, die Ihren Bienen bei diesem Problem nicht voranbringen können.
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Weltbienentag am 20. Mai
Liebe Imkerinnen und Imker,
aktuelle Meldungen aus Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein berichten über einen unnatürlich hohen Kalkbrut-Befall bei einer erheblichen Anzahl von Bienenständen. Falls ihre Völker ebenfalls von Kalkbrut in einem besonderen Ausmaß betroffen sind, würde ich mich über eine kurze Rückmeldung freuen. Momentan geht es vorerst nur darum Schadensmeldungen aufzunehmen um gegebenenfalls einen Zusammenhang erkennen zu können.
Ich danke für Ihre Mithilfe!
mit freundlichen Grüßen
Tobias Dittmann
Bienengesundheitsdienst
der Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern
BERATUNG
Tel: 0381-40 35 606
t.dittmann@tskmv.de
Vorschriften für Tierarzneimittel
Liebe Imkerinnen und Imker,
bitte beachten Sie, dass die bisher geltenden Vorschriften für Tierarzneimittel am 28. Januar 2022 durch die neue Europäische Verordnung über Tierarzneimittel abgelöst werden. Dies bedeutet, daß Sie nun für alle, auch für die freiverkäuflichen Tierarzneimittel ein Bestandsbuch zu führen haben. Belege müssen fünf Jahre aufbewahrt werden.
Gesetztesgrundlage:
§32 der VO (EU) 2019/6 in Verbindung mit Artikel 108 der Verordnung (EU) 2019/6
Download: Bestandsbuch
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Dittmann
Fachberatung für Imkerei
der TSK-MV
LAVES Institut für Bienenkunde Celle
Herzogin-Eleonore-Allee 5, 29221 Celle
eine Nachricht zum neuen Tierarzneimittelgesetz haben wir heute auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Dort finden Sie auch eine Vorlage für ein Bestandsbuch.
DEUTSCHER IMKERBUND e.V.
Aktuelles zur Besteuerung
Imkereien, die ihren selbst gewonnenen Honig z. B. über Wiederverkäufer vermarkten, müssen dafür eine Rechnung als Beleg erstellen. Dabei ist die Umsatzsteuerpauschalierung für landwirtschaftliche Betriebe zu beachten, wenn der Jahresumsatz der Imkerei die Grenze von € 600.000 nicht übersteigt. Bis Ende 2021 galt als Berechnungsgrundlage ein pauschaler Umsatzsteuersatz von 10,7 %, den Imkernde nicht an das Finanzamt abführen müssen. Seit 01.01.2022 gelten nun 9,5 % als Durchschnittsatz für selbst gewonnene Bienenerzeugnisse (Primärprodukte), wie Honig. Die ausgewiesene Umsatzsteuer ist auch künftig grundsätzlich nicht an das Finanzamt abzuführen. Die Senkung des Umsatzsteuersatzes im Rahmen der Pauschalierung war aufgrund eines seitens der EU gegenüber Deutschland anhängigen Vertragsverletzungs- und Beihilfeverfahrens erforderlich geworden. Um weitere Rechtsstreitigkeiten und eine Rückzahlung von Geldern an die EU zu vermeiden, hat der Bundestag am 18.11.2021 den Durchschnittssatz um die oben genannten 1,2 % gesenkt. Weitere Informationen entnehmen Sie D.I.B. AKTUELL 1/2022.