PRESSEMITTEILUNG

06. Mai 20121 

Aktuelle Entwicklungen Pflanzenschutz

EuGH bestätigt Neonikotinoidverbot

 

2013 hatten die Konzerne Syngenta und Bayer CropScience gegen die Entscheidung der EU-Kommission geklagt, den Einsatz der Neonikotinoide Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam einzuschränken. Begründet wurde die Klage damit, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hätte die Wirkstoffe ungenau und unvollständig geprüft. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die Klage im Mai 2018 in vollem Umfang abgewiesen. Dagegen hatte Bayer CropScience wiederum Rechtsmittel eingelegt und beantragt, das Urteil und die Anwendungsbeschränkungen aufzuheben. Heute wiesen die Luxemburger Richter die Klage des Chemiekonzerns zurück.

Der Präsident des Deutschen Imkerbundes e.V., Torsten Ellmann, begrüßt das Urteil: „Unser Verband setzt sich seit Jahren für eine Stärkung des Bienen- und Produktschutzes ein, der durch die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln nicht gefährdet werden darf. Zur chronischen und subletalen Wirkung von Neonikotinoiden auf Honigbienen wurden viele Untersuchungen durchgeführt und festgestellt, dass diese Wirkstoffe unter anderem den Reproduktionserfolg von Königinnen und Drohnen beeinflussen, die Mittel Auswirkungen auf die Entwicklung der Futtersaftdrüsen von Ammenbienen haben, das Lern- und Orientierungsverhalten beeinflussen sowie die Abläufe im komplexen Bienenstocksystem stören. Die Richter haben mit ihrem heutigen Urteil bestätigt, dass die Anwendungseinschränkung zu Recht besteht.“

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Kontakt: Petra Friedrich, presse[at]imkerbund.de, Tel.: 0228 / 9 32 92-18 oder 0163 / 2732547