Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zu Eurer/Ihrer Information:

Es keimen seit Monaten immer wieder Nachfragen bzgl. des Bestandes de BienenseuchenVO nach dem 21.04.2021 auf.

Auslöser sind die EU Verordnungen (siehe Anhänge).

429/2016: Tierseuchen sind grundsätzlich zu bekämpfen und listet einige Seuchen auf.

1629/2018 ergänzt die Liste in 429/2016 u.a. um die Bienenkrankheiten.

1882/2018: Kategorisierung der Tierseuchen bzgl. der behördlichen Bekämpfung (DurchführungsVO); Bienenkrankheiten fallen in die Kategorien D und E, d.h. es ist auf EU-Ebene keine Bekämpfung vorgesehen.

Artikel 170 der VO (EU) Nr. 2016/429 räumt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, nationale Bekämpfungsmaßnahmen bei Seuchen nach Kat. D und E zu ergreifen.

Es gibt Stimmen, die meinen, mit Inkrafttreten der VO zum 21.04.2021 hätte die BienenseuchenVO keinen Bestand mehr.

Das BMEL hat sich noch nicht entschieden wie insgesamt alle Tierseuchen (es geht nicht nur um Bienen) ins nationale Recht umgesetzt werden soll.

Das ML NI geht bis zu einer evtl. nationalen Neuregelung vom Fortbestand der BienenseuchenVO aus.

Mir wurde auch rückgemeldet, dass laut BMEL weiterhin die BienenseuchenVO gilt.

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Prof. Dr. Werner von der Ohe

Institutsleiter

LAVES Institut für Bienenkunde Celle

05141-9050341

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