08.04.2020 Wanderimkerei
Brief von Bundeslandwirtschaftministerin Julia Klöckner an den DIB
20.03.2020 Beitrag des Bieneninstitut Celle
Uns erreichen unzählige Anfragen zur Versorgung der Bienenvölker unter den absolut
notwendigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Bekämpfung der CORONAPandemie.
Maßgeblich sind die offiziellen Erlasse und Allgemeinverfügungen.
Ausgangssperren im Rahmen der Corona-Bekämpfung:
Bisher gibt es noch keine Regelung in Niedersachsen. Tiere müssen allerdings versorgt werden. Unter den bisherigen Ausgangssperren (z.B. aktuell Freiburg) dürfen Haustiere versorgt werden. So müssen auch Imker die Möglichkeit haben, ihre Bienenvölker zu betreuen. In der Regel sind die Bienenstände bei den meisten Imkerinnen/Imkern direkt am Haus oder entfernt von Siedlungen (Distanz zu anderen Menschen kann gewahrt werden).
Ob Imkerinnen/Imkern eine Ausnahme bei einer Ausgangssperre bekommen, wird sich aus den dann veröffentlichten Erlassen und Allgemeinverfügungen ergeben und/oder muss bei den zuständigen Behörden (Gesundheitsamt oder Veterinäramt des Landkreises) erfragt werden. Allerdings werden Ausgangssperren evtl. zur Folge haben, dass geplante Wanderungen von Bienenvölkern in andere Landesteile oder über Bundesländergrenzen hinweg nicht durchgeführt werden können oder ggf. Passierscheine notwendig sind. Auch dies können nur die zuständigen Behörden vor Ort entscheiden.
Häusliche Quarantäne:
Imker/Imkerinnen, die unter häuslicher Quarantäne stehen, müssen Imkerkollegen bitten, die
Versorgung zu übernehmen. Solidarität in den Imkervereinen ist hier gefragt.
Es geht bei allen derzeitigen Einschränkungen um die Bekämpfung einer Pandemie!
Prof. Dr. Werner von der Ohe, Martina Janke, Dr. Otto Boecking
LAVES Institut für Bienenkunde Celle
Unsere Informationsangebote finden Sie unter: http://www.laves.niedersachsen.de
Alles Gute und bleiben Sie gesund!
Ihr Bieneninstitut Celle
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Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Institut für Bienenkunde Celle – Sekretariat
Herzogin-Eleonore-Allee 5
D-29221 Celle
05141-90503-40 (Telefon)
05141-90503-44 (Fax)
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19.03.2020 : Darf ich weiterhin zu meinen Bienen?
Ticker von bienen&natur zu Corona
18.03.2020 Bienenpflege in der aktuellen Situation – Beitrag des DIB
Liebe Imkerkolleginnen und -kollegen,
aufgrund der aktuellen, besonderen Situation zur Ausbreitung von COVID-19 wurden zum Schutz vor der weiteren, ungehinderten Ausbreitung des Virus per Allgemeinverfügung eine Vielzahl an Maßnahmen erlassen. In besonders betroffenen Regionen kann es zur Anordnung von Quarantäne oder einerAusgangssperre kommen. Davon könntenauch Imkereienbetroffensein, die zur Versorgung ihrer Völkerbestände mobilsein müssen. Nach aktuellem Informationsstand sindkeine wie auch immer geartetenAusnahme-regelungenfür die Imkereiund die Landwirtschafterforderlich oder geplant, da diese Tätigkeiten systemrelevant sind. Kritisch im Sinne einer weiteren Ausbreitung des Virus sind größere Menschenansammlungen. Diese sollten jetzt möglichst vermieden werden.Wir alle müssen dazu beitragen, dass keine Panik geschürt und gleichzeitig das fachlich Sinnvolle beachtet wird, um eine Ausbreitung zu verlangsamen.Der Deutsche Imkerbund e.V. bittet alle Imkerinnen und Imker, dahingehend ihrer Verantwortung nachzukommen.Als Nutztierhalter sind jede Imkerin und jeder Imker verpflichtet, sich um die Bienen zu kümmern und diese fachgerecht zu versorgen. Sindim Falle amtlich angeordneter Quarantäne eines Imkers/einer Imkerin erforderliche Arbeiten an den Bienenvölkern nicht durchführbar, sollte Unterstützung in imkerlichen Kreisen vorsorglich organisiert werden. Im Falle weiterer einschränkender Maßnahmenmöchten wir nach derzeitigem Kenntnisstandfolgende Hinweise geben, um die Versorgung der Völkersicherzustellen:
1.Bienenhalter können ihre imkerliche Tätigkeit nachweisen z. B. durch-Meldebescheid Tierseuchenkasse-Meldebescheid H.I.T. (Meldepflicht der Bienenhaltung beim Veterinär-Amt)
2.Aufgrund der Meldepflicht von Bienenvölkern müssten den zuständigen Ordnungsbehörden die Informationen zur Lage der Bienenstände vorliegen.
3.In Ausnahmefällen könnenOrtsvereine möglicherweiseunterstützen und für die betreffenden Imker eine Bestätigung ausstellen, dass die Versorgung ihrerBienen erforderlich ist.
4.Eine Genehmigung über eine eventuell erforderliche Ausnahmeregelung zur Mobilität kann nicht durch imkerliche Organisationen, sondern nur durch die zuständige Behörde vor Ort, die die Sperre oder Einschränkung verfügt hat, für die betreffenden Imker ausstellen.
5.Wichtige Informationen zur jeweils aktuellen Situation veröffentlichen die zuständigen Länderregierungen oder die zuständigen Behörden vor Ort. Es ist ratsam, sich im Vorfeld auf den Ernstfall vorzubereiten, um eine Versorgung der Bienen bei einem Ausfall des Bienenhaltersgewährleisten zu können. Dieses sollte auf Ortsvereinsebene erfolgen.Der zuständige Landesverband kann dabei unterstützend zur Seitestehen.Wir werden uns weiterhin regelmäßig über die aktuelle Situationeinen Überblick verschaffen und Sie unverzüglich informieren, wenn sichaufgrund der Lage Änderungen für imkerliche Tätigkeiten ergeben sollten.
Torsten Ellmann Präsident Wachtberg, 18.03.202
16.03.2020 BMEL Mitteilung über uneingeschränkte Verbringungsmöglichkeiten
Betreff: Mitteilung zu möglichen Verbringungsbeschränkungen im Zuge des Auftretens von SARS-CoV-2BMEL, Referat 323AZ 323-34000/0023
Berlin, den 16.03.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund der sich häufenden Nachfragen hinsichtlich möglicher Verbringungsbeschränkungen für Tiere und Waren tierischen Ursprungs (insbesondere Zuchtmaterial) im Zuge des aktuellen SARS-CoV-2 Geschehens möchte ich folgendes mitteilen:Für das grenzüberschreitende Verbringen von Tieren und tierischen Erzeugnissen bestehen aktuell keine tierseuchenrechtlichen Beschränkungen auf Grund des Auftretens von SARS-CoV-2. Inwiefern der grenzüberschreitende (Waren-)verkehr dennoch auf Grund des eingeschränkten Personenverkehrs beeinträchtigt sein könnte, liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des BMEL. Sollten an Deutschland angrenzende Mitgliedstaaten eine offizielle Mitteilung über entsprechende Einschränkungen des Grenzverkehrs von Tieren und tierischen Erzeugnissen bekanntgeben, teilt Referat 323 dies mit.Bislang liegen BMEL diesbezüglich keine Mitteilungen vor.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Dr. Andrea Ligner
Referat 323 Tierseuchen -EU Handel, internationale Fragen, Krisenzentrum Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)Wilhelmstraße 54, 10117 BerlinInternet: www.bmel.de